Grundsätzlich gibt es keine Ermäßigungen, da die Tarifpreise für den Heimaufenthalt und den Pflegebedarf je nach Pflegestufe vom Land Steiermark vorgegeben und jährlich neu angepasst werden. Ab Pflegestufe 4 besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Kosten im Rahmen der Pensions- und Pflegegeldabtretung vom Land übernommen werden.