Grundsätzlich gibt es keine Ermäßigungen, da die Tarifpreise für den Heimaufenthalt und den Pflegebedarf je nach Pflegestufe vom Land Steiermark vorgegeben und jährlich neu angepasst werden. Ab Pflegestufe 4 besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Kosten im Rahmen der Pensions- und Pflegegeldabtretung vom Land übernommen werden.
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