Liegt ein Kostenübernahmebescheid vor, übernimmt das Land Steiermark die Kosten für den Heimaufenthalt. Privat zu zahlen sind jedoch Leistungen wie Medikamente, Fußpflege, Friseurtermine, Ausflüge und Einzelzimmerzuschläge. Sollte kein Kostenübernahmebescheid vorliegen (z. B. bei geringerer Pflegestufe), müssen alle Kosten selbst getragen werden.